Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Vetbuddy Consulting FlexCo

(„Auftragnehmerin“)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge zwischen der Vetbuddy Consulting FlexCo und ihren Auftraggebern („Auftraggeber“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich vereinbart.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Auftragnehmerin erbringt Beratungs-, Analyse-, Coaching-, organisatorische oder sonstige definierte Dienstleistungen im veterinärmedizinischen bzw. betriebswirtschaftlichen Umfeld gemäß individuellem Angebot.
2.2 Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

3.1 Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag zwischen der Auftragnehmerin und Ihren Auftraggebern.
3.2 Termine gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart – als unverbindliche Orientierungsfristen.
3.3 Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge sowie Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
3.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich Fristen entsprechend; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die Preise gemäß Angebot oder Dienstleistungsvertrag der Auftragnehmerin.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt:

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen,

  • laufende Leistungen auszusetzen,

  • weitere Aufträge nur gegen Vorkasse anzunehmen.

5. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)

5.1 Der Auftraggeber kann Änderungen oder Erweiterungen beauftragen; diese bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin.
5.2 Änderungen führen zu einer Anpassung von Vergütung, Terminen und Aufwand. Die Auftragnehmerin kann hierfür ein ergänzendes Angebot vorlegen.

6. Nutzungs- und Urheberrechte

6.1 Sämtliche Arbeitsergebnisse, Konzepte, Analysen, Dokumente, Präsentationen, Tools und Methoden bleiben – sofern nicht ausdrücklich übertragen – geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
6.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Ergebnissen zur eigenen internen Verwendung.
6.3 Eine Weitergabe an Dritte oder externe Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
7.2 Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Vertragsunterlagen.

8. Haftung

8.1 Die Auftragnehmerin haftet unbegrenzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch in Höhe der jeweils gezahlten Vergütung für den betroffenen Leistungszeitraum.
8.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingender gesetzlicher Haftung.

9. Unteraufträge

Die Auftragnehmerin darf geeignete Subunternehmer einsetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Einzelvertrag (Dienstleistungsvertrag).
10.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind ordentliche Kündigungen während der vereinbarten Projekt- oder Vertragslaufzeit ausgeschlossen.

10.3 Jede Partei kann aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers über mehr als 30 Tage,

  • schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten.

10.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

11. Höhere Gewalt

11.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von IT-Infrastruktur, Arbeitskämpfe) berechtigen die Auftragnehmerin, Leistungen für die Dauer der Störung auszusetzen oder den Vertrag anzupassen.
11.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen in diesen Fällen nicht.

12. Referenznennung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber – ausschließlich mit Unternehmensnamen und Branchenbezeichnung – als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

13. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzliche oder dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin.

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